19.11.2020
Kreissynode tagte mit großem Abstand und beschloss Förderung für freischaffende Musiker
Laut Kirchengesetz können Kreissynoden nicht online durchgeführt werden. Daher hatte sich der Kirchenkreis entschieden, seine Herbstsynode nicht zu verschieben sondern unter strengen Abstands- und Hygieneregeln vor Ort durchzuführen, um die Arbeit im Kirchenkreis weiter voran zu bringen.
Mit viel Abstand saßen die Synodalen in dem großen Saal und bemühten sich, das Tagesprogramm so zügig wie möglich zu bewältigen. Neben ein paar Nachwahlen war vor allem der Haushalt für das Jahr 2021 zu verabschieden. Die stellvertretenden Amtsleiterin Marie-Luise Stahr stellte den Haushalt gründlich vor und beantwortete geduldig alle Nachfragen. Und so konnte der Haushalt für das 2021 einstimmig beschlossen werden.
Auch über den jeweiligen Kollektenzweck der kirchenkreislichen Kollekte wurde abgestimmt. Im Jahr 2021 wird für folgende Anliegen eine Kollekte gesammelt:
- Freiplätze an der Evangelischen Grundschule Naumburg
- Arbeit der Posaunenchöre
- Notfallseelsorge
- Soziale Härtefälle
- Telefonseelsorge
Aus dem Bereich Finanzen gab es u.a. noch zwei weitere wichtige Punkte zu besprechen. Der Kirchenkreis hat den Strukturfonds in diesem Jahr für besondere Kosten im Rahmen der Corona-Pandemie geöffnet. Gemeinden können sich Sonderausgaben, die durch die Pandemie entstanden sind, z.B. Druckkosten, erstatten lassen.
Darüber hinaus genehmigte die Synode einstimmig Sonderausgaben für freischaffende Musikerinnen und Musiker, die von den Coronaeinschränkungen besonders betroffen sind. Die Gemeinden sind aufgerufen Musikerinnen und Musiker für Gottesdienste zu engagieren. Der Kirchenkreis erstattet bis zu 100 EUR Honorar pro Künstler. Die Gemeinden müssen die Fahrtkosten übernehmen und können das Honorar natürlich auch aus eigener Kraft aufstocken. Der musikalische Gottesdienst sollte vorranging im November stattfinden. Aufgrund der kurzfristigen Planung ist aber auch der Dezember möglich. Dieses Angebot kann für bis zu zwei Gottesdienste genutzt werden und insgesamt können max. 400 EUR pro Kirchspiel abgerufen werden.