24.01.2025
Notwendige Beschlüsse bis Ende Februar

Das neue Jahr bringt neben guten Vorsätzen auch einige notwendige Beschlüsse für die GKR-Wahl mit sich.

Bis zum 28.02.2025 müssen Sie folgende Beschlüsse fassen:

Bitte informieren Sie die Superintendentur umgehend über folgende Beschlüsse und verwenden Sie dafür das Formular F01

Beschluss über den Wahltermin und -ort

  • Der Wahlzeitraum ist der 20.09. bis 05.10.2025.
  • Bitte beachten Sie, dass am Wahltag das Wahllokal – auch bei der Briefwahl für alle – mindestens eine Stunde geöffnet sein muss.

Beschluss über die Teilnahme oder Nichtteilnahme an der Briefwahl

Beschluss über die Anzahl der Gemeindekirchenräte im neuen GKR

  • Bitte geben Sie nur die Anzahl der stimmberechtigten Gemeindekirchenräte an. Die Stellvertreter, die Hinzuberufenen sowie Ihr zuständiger Pfarrer/ Ihre Pfarrerin werden hierbei nicht mitgezählt!

ggf. Beschluss über Stimmbezirke und örtliche Beiräte

 

Beschluss über die Abgabefrist für Wahlvorschläge

  • Der letzte mögliche Abgabetermin ist der 18.05.2025. Bitte informieren Sie Ihre Kirchengemeinde über die von Ihnen gewählte Frist.
  • Eine Anzeige an den Kirchenkreis ist nicht notwendig.