Januar242025
Bild von Philip Neumann auf Pixabay
24.01.2025
Notwendige Beschlüsse bis Ende Februar
Das neue Jahr bringt neben guten Vorsätzen auch einige notwendige Beschlüsse für die GKR-Wahl mit sich.
Bis zum 28.02.2025 müssen Sie folgende Beschlüsse fassen:
Bitte informieren Sie die Superintendentur umgehend über folgende Beschlüsse und verwenden Sie dafür das Formular F01
Beschluss über den Wahltermin und -ort
- Der Wahlzeitraum ist der 20.09. bis 05.10.2025.
- Bitte beachten Sie, dass am Wahltag das Wahllokal – auch bei der Briefwahl für alle – mindestens eine Stunde geöffnet sein muss.
Beschluss über die Teilnahme oder Nichtteilnahme an der Briefwahl
Beschluss über die Anzahl der Gemeindekirchenräte im neuen GKR
- Bitte geben Sie nur die Anzahl der stimmberechtigten Gemeindekirchenräte an. Die Stellvertreter, die Hinzuberufenen sowie Ihr zuständiger Pfarrer/ Ihre Pfarrerin werden hierbei nicht mitgezählt!
ggf. Beschluss über Stimmbezirke und örtliche Beiräte
Beschluss über die Abgabefrist für Wahlvorschläge
- Der letzte mögliche Abgabetermin ist der 18.05.2025. Bitte informieren Sie Ihre Kirchengemeinde über die von Ihnen gewählte Frist.
- Eine Anzeige an den Kirchenkreis ist nicht notwendig.